Die Anmeldung zum Tanzkurs ist mit der Abgabe der unterschriebenen Anmeldung gültig und verpflichtet somit auch zur Zahlung des vollen Kurshonorars.
Nichterscheinen oder Fernbleiben von den Unterrichtsstunden entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Sollte der Kurs aus Krankheitsgründen unterbrochen werden müssen oder gar nicht erst begonnen werden ist das Honorar trotzdem fällig. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift für die versäumten Stunden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich! Mit der Gutschrift kann der komplette Kurs oder die Versäumten Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Die Anmeldung kann bis zu einer Woche vor der ersten Unterrichtsstunde in Textform widerrufen werden.
An gesetzlichen Feiertagen, sowie während der Schulferien NS findet kein Unterricht statt.
Änderungen der Kursprogramme behalten wir uns vor.
Sollte ein Kurs nicht genügend Teilnehmer haben ( Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt 5 Paare), obliegt es der Tanzschule zu entscheiden, ob der Kurs durchgeführt wird oder nicht. Auch im Falle eines erworbenen Gutscheins, ist eine Barauszahlung des Gutscheinwertes für einen nicht zustande gekommen Kurs, nicht möglich. Der Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit eingelöst werden.
Die Teilnahme an den Tanzclubs mit monatlichen Beiträgen verpflichtet zur Zahlung des monatlichen Honorars, auch während der Ferienzeiten. Die Anmeldung ist nicht langfristig bindend und kann 14 Tage vor dem jeweiligen SEPA Lastschrifts Abbuchungstermin für den Folgemonat gekündigt werden. Die Kündigung muß in Textform erfolgen. Dies gilt für Schüler, sowie für Paar-Tanzclubs.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl für einen Club (5 Paare) unterschritten werden obliegt es der Tanzschule Clubs gleichen Unterrichts Levels zusammenzulegen.
Für Teilnehmer unter 18 Jahren gilt, dass die Unterschrift der Anmeldung, sofern sie nicht von den Eltern geleistet wurde, mit deren Einverständnis erfolgte.
Gutscheine
Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, können Sie ihn nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten. Er kann sich vielmehr darauf berufen, dass der Gutschein verjährt ist. Deshalb müssen Sie auch einen unbefristeten Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren einlösen. Diese Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Eine Barauszahlung eines Gutscheins oder einer Gutschrift ist nicht möglich.
Bankverbindung:
Volksbank Lingen
IBAN: DE 98 2666 0060 1657 324201
BIC: GENODEF 1LIG